Tempo 30 in Ortschaften schützt Fußgänger - Erhebliche Mängel an Fußgängerüberwegen

23. April 2026

Viele der 406 im Jahr 2025 bei Verkehrsunfällen getöteten Fußgänger könnten noch leben, wenn in Deutschland innerhalb geschlossener Ortschaften eine Regelgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde gelten würde. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung sollte deshalb in die Wege geleitet werden. Dies ist eine zentrale Folgerung, die die Björn Steiger Stiftung aus einer von ihr am Donnerstag in Münster vorgestellten Studie zu Ursachen und Ablauf von Fußgänger-Unfällen zog.

Wesentliches Ergebnis der Studie war, dass der sogenannte Überschreiten-Unfall, also die Kollision beim Überqueren der Fahrbahn außerhalb von Kreuzungen, zahlenmäßig dominant und auch besonders schwer war. Bei diesem Unfalltyp spielt laut dem Leiter der Unfallforschung der Stiftung, Siegfried Brockmann, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge eine wesentliche Rolle.

Ein Viertel der Überschreiten-Unfälle geschah an Fußgängerüberwegen. Laut Brockmann seien dabei in rund einem Drittel der Fälle sicherheitsrelevante Mängel an der Anlage festgestellt worden. „Solche Anlagen vermitteln eine Scheinsicherheit und sind inakzeptabel“, so Brockmann. Sie müsste entweder regelgerecht gestaltet oder entfernt werden. Überdies herrschte hier ganz überwiegend Tempo 50. Tempo 30 könnten und sollten die Kommunen in diesen Bereichen schon nach geltender Rechtslage anordnen.

Wie die Studie außerdem zeigte, konzentriert sich das schwere Unfallgeschehen auf Kinder und Senioren, wobei Ursachen und Begleitumstände allerdings unterschiedlich waren. Wurden Senioren häufig einfach nur übersehen, traten Kinder häufig hinter Sichthindernissen hervor oder rannten unvermittelt auf die Fahrbahn. Regelkonforme Querungshilfen (Ampel, Zebrastreifen, Mittelinsel) müssten daher nicht nur vermehrt, sondern auch an den Stellen mit stärkerem Fußgängerverkehr errichtet werden. Ruhender Verkehr müsse kritisch überprüft werden und gegebenenfalls wegfallen.

Viele Unfälle könnten laut Brockmann durch richtiges Verhalten vermieden werden: Eine Sensibilisierung von Kraftfahrern sei vor allem hinsichtlich der Gefahren nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit dringend erforderlich. Eltern, die ihre Kinder begleiten, sollten sich immer bewusst machen, dass schon kleine Unaufmerksamkeiten, beispielsweise Beschäftigung mit dem Handy, fatale Folgen haben können. Schulkindern sollte das richtige Verhalten an Haltestellen beigebracht werden. Fußgänger sollten vor Überqueren der Fahrbahn an Zebrastreifen warten, bis die Fahrzeuge angehalten haben. Helle oder reflektierende Kleidung hätte einen positiven Einfluss auf die große Zahl von Unfällen in der dunklen Jahreszeit.


Über die Björn Steiger Stiftung:

Die Björn Steiger Stiftung wurde 1969 von Ute und Siegfried Steiger gegründet, nachdem ihr Sohn nach einem Verkehrsunfall an den Folgen unzureichender Notfallversorgung verstarb. Seitdem engagiert sich die Stiftung unermüdlich für die Verbesserung des Rettungswesens in Deutschland. Zu ihren wegweisenden Initiativen zählen unter anderem die Einführung der Notrufnummern 110/112, Gründung und Aufbau der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) sowie die Einrichtung von Notrufsäulen an Bundes- und Landstraßen. Die Stiftung verfolgt das Ziel, auf Missstände im Bereich der Notfallhilfe aufmerksam zu machen, den öffentlichen Diskurs anzustoßen und mit eigenen Projekten zu einer besseren Notfallversorgung beizutragen. Seit 2024 engagiert sich die Stiftung in konsequenter Weiterentwicklung ihrer Geschichte mit einem eigenen Bereich in der Vermeidung von Verkehrsunfällen.  

Weitere Informationen unter: www.steiger-stiftung.de

Ihre Ansprechpartner
Siegfried Brockmann, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung
Siegfried Brockmann

Geschäftsführer Unfallprävention
030-398217-277s.brockmann@steiger-stiftung.de
Yvonne 
Unger

Pressesprecherin Unfallprävention
030-398217-278y.unger@steiger-stiftung.de
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