Der Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich erneut mit dem Thema Cannabis im Straßenverkehr und meine zentrale Forderung ist: Der Grenzwert von 3,5 nG/ml muss wieder abgeschafft werden und wir brauchen eine Null-Toleranz-Politik. Die von den Legalisierungs-Befürwortern immer wieder behauptete Analogie zum Thema Alkohol war immer schon Unfug und schafft nur Komplikationen.
Der Wirkstoffgehalt jeder Pflanze und auch der einzelnen Pflanzenteile ist unterschiedlich und kein Konsument kann auch nur annähernd wissen, wieviel THC er im Blut hat. Erschwerend kommt hinzu, dass die Abbauprozesse ganz anders als beim Alkohol sind. Das „Herantrinken“ ist schon beim Alkohol problematisch, beim Cannabis aber ist „Herankiffen“ unmöglich.
Anders als beim Alkohol hat die Polizei vor Ort keine Tests, die einen konkreten Wert zeigen. Viele Blutuntersuchungen werden, wie es eine aktuelle Studie aus Rheinland-Pfalz zeigt, unterhalb der 3,5 ng liegen. Das bedeutet für die Polizei einen erheblichen Zeitaufwand für nichts und für den Bürger einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit letztlich ohne Grund.
Auch die Diskussion darüber, ob das Gesetz in Bezug auf Mischkonsum nachgeschärft werden muss, kann so erledigt werden. Wenn wir wieder zur alten Regelung zurückfänden, gäbe es auch keinen Bereich des Mischkonsums der gefährlich sein könnte.
Noch ist das Thema überschaubar, weil die Menge legal verfügbaren Cannabis sich noch gar nicht wesentlich erhöht hat und unsere Befragungsstudie zeigt, dass bisherige Nichtkonsumenten durch die Legalisierung auch nicht in nennenswertem Ausmaß zu Konsumenten werden. Aber in der jungen Generation wird das Thema anders gesehen und da werden wir das Problem über die Zeit bekommen.